Müllabfuhr im Winter

Amtliche Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsverbands Kreis Groß-Gerau

Pressemitteilung: 01/2026
Veröffentlichungsdatum: 22.01.2026
Kurzbeschreibung: Müllabfuhr im Winter
Verfasser: Joachim Freitag

Winterliche Herausforderungen bei der Müllabfuhr

Winterliche Witterungsbedingungen wie Frost, Eis und Schnee können die Müllabfuhr vor besondere Herausforderungen stellen. In dieser Zeit kann es vorkommen, dass Abfuhren nicht wie geplant durchgeführt werden oder Mülltonnen aufgrund festgefrorener Inhalte nicht vollständig geleert werden.

Der Abfallwirtschaftsverband (AWV) bittet um Verständnis, da solche Situationen trotz sorgfältiger Planung nicht immer vermeidbar sind. Es bestehen jedoch Regelungen und Vorsorgemaßnahmen, um mögliche Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten.

Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger

Die ordnungsgemäße Bereitstellung der Mülltonnen liegt in der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn eine Tonne nicht vollständig geleert wird, besteht kein Anspruch auf eine Nachleerung. In diesem Fall liegt die Sorgfaltspflicht weiterhin bei den Anschlussnehmern.

Tipps zur Vermeidung festgefrorener Abfälle

Besonders bei der Biotonne können einfache Maßnahmen helfen, Probleme im Winter zu vermeiden:

  • Bioabfälle in Papier einwickeln, um Staunässe zu verhindern
  • Festgefrorene Inhalte gegebenenfalls mit einem Spaten vorsichtig lockern
  • Mülltonnen am Abfuhrtag rechtzeitig bereitstellen (ab 6 Uhr)

Diese Maßnahmen haben sich bewährt, dennoch können witterungsbedingte Einschränkungen durch sogenannte höhere Gewalt nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Nachholung bei Ausfällen

Sollte die Müllabfuhr aufgrund der Wetterlage unterbrochen werden oder ausfallen, wird die Abfuhr nachgeholt, sobald es die Straßen- und Witterungsverhältnisse wieder zulassen.

Zu welchem Zeitpunkt wird eine Leerung am Müllfahrzeug systemseitig verbucht?

Eine Verbuchung als Leerung erfolgt erst dann, wenn die Mülltonne am Fahrzeug eingehängt wird, zum Entleeren hochfährt und sich in die sogenannte Kippstellung bewegt. In diesem Moment wird die Leerung registriert. Während des Entleerungsvorgangs klopft das Müllfahrzeug dreimal nach.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhalt der Tonne nicht vollständig entleert wurde, beispielsweise aufgrund von Verkeilungen, gefrorenem oder stark verdichtetem Abfall. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Gebührenermäßigung oder zusätzliche Leerungstermine.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe in der winterlichen Jahreszeit.