Konzept – die Idee hinter dem AWV

Ein Kurzportrait

Der Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau (AWV) setzt sich aktuell aus 7 Kommunen aus dem Kreisgebiet zusammen: Biebesheim am Rhein, Büttelborn, Gernsheim, Nauheim, Riedstadt, Stockstadt am Rhein und Trebur.

Bereits im Jahre 1957 wurde unter der damaligen Bezeichnung „Müllabfuhrzweckverband (MZV)“ im Kreis Groß-Gerau eine gemeinsame Müllabfuhr ins Leben gerufen. Bis dahin gab es keine wirkliche organisierte Abfalleinsammlung in den Kommunen. Ab 1957 konnten die Kommunen mit eigenem Personal, Betriebsgelände und Fuhrpark die Einsammlung von Rest- und Sperrmüll gewährleisteten. Im Jahre 1994 veräußerte der MZV die Betriebsstätte samt Ausstattung an die Firma Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG. Zugleich erfolgte eine Übernahme der gesamten Belegschaft auf die neu gegründete Firma SUED Umwelt- und Entsorgungsdienste Südhessen GmbH. Der einstige Verbandsname hat im Anschluss an diese Neuordnung ebenfalls eine Änderung erfahren und lautet seitdem Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau, abgekürzt „AWV“.

Präsentation zum Download

Im Jahr 2019 haben wir in einigen Informationsveranstaltungen über den AWV und dessen Aufgaben informiert. Sie können den Vortrag hier als PDF herunterladen:

Die Zukunft im Blick

Mit dem Blick auf ablaufende Verträge und den Wunsch vieler Bürger und Bürgerinnen nach flexibleren Gebühren plant der AWV ein neues Sammelsystem und eine einheitliche Abfallsatzung mit einheitlichen Gebühren für alle Mitgliedskommunen ab dem 1. Januar 2020.

  • Einheitliche Müllgefäße in verschiedenen Größen
  • Einheitliche Leerungsrhythmen
  • Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
  • Zentrale Erstellung der Gebührenbescheide

Ziel ist es, Kosten und Gebühren stabil zu halten oder wenn möglich zu senken.

Bürger und Bürgerinnen haben ab 2020 mehr Möglichkeiten:

Alle Abfallbehälter werden mit einem Transpondersystem ausgestattet. Diese sind den Grundstücks- und Behälterdaten zugeordnet. Beim Leeren der Tonne wird diese über einen Bordcomputer am Müllfahrzeug registriert und direkt an das Abrechnungssystem weitergegeben. Das ist die Berechnungsgrundlage für den Gebührenbescheid. Die Nutzer zahlen nicht mehr pauschal für das Jahr sondern nur für jede erfolgte Leerung des Abfallbehälters und entscheiden somit weitgehend selbst über ihre Gebühren. Wird der Müll richtig getrennt, kann man Leerungen einsparen und somit die sonst fälligen Entleerungskosten vermeiden. Abgesehen von einer Grundgebühr wird nur das berechnet, was entsorgt wird.

Viele Themen – ein Ansprechpartner:

Über die Müllabfuhr an den Grundstücken hinaus bietet der AWV ab 2020 auch eine zentrale, umfassende Abfallberatung und eine Sperrmüll-Hotline an.

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