AWV-Gebühren 2024 stabil – Unsicherheit bei zukünftigen Kosten für Riedwerke

Amtliche Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsverbands Kreis Groß-Gerau

Pressemitteilung: 02/2024
Veröffentlichungsdatum: 17.01.2024
Kurzbeschreibung: AWV Gebühren
Verfasser: Herr Freitag

AWV-Gebühren 2024 stabil - Unsicherheit bei zukünftigen Kosten für Riedwerke

Die Gebührenbescheide über die Abfallgebühren – Festsetzung der Gebühren 2023 und vorläufige Festsetzung der Gebühren 2024 – wurden Anfang Januar versendet und sollten nun auch bei jedem Eigentümer angekommen sein.

Mit dem Bescheid kommen oft einige Fragen auf, meist sehr individuelle, die der AWV gerne beantwortet (Telefon-Nr. 06258 9999 080). Jedoch gibt es auch allgemeine Fragen, die wir hoffen mit dem Artikel beantworten zu können.

Werden die Gebühren 2024 erhöht?

Nein, der aktuelle Kalkulationszeitraum läuft von Anfang 2022 bis Ende 2024, somit bleiben die Gebühren im Jahr 2024 unverändert. Für die Haushalte im Verbandsgebiet ist sicher positiv zu werten, dass es 2024 zu keiner Gebührenerhöhung kommt, weil der AWV auf einer wirtschaftlichen stabilen Grundlage steht und sparsam haushaltet.

Kalkulierte Gebühren, was genau ist darunter zu verstehen?

Für die Einsammlung hat der AWV einen Vertrag mit einem privaten Dienstleister. Der eingesammelte Abfall ist dem Kreis Groß-Gerau anzudienen. Für den Kreis erledigt das der Zweckverband Riedwerke, der den vom AWV eingesammelten Abfall verwertet. Die Riedwerke stellen ihre Kosten dem AWV in Rechnung. Der AWV kalkuliert auf der Grundlage der Einsammlungs- und Verwertungskosten die Abfallgebühren und erhebt diese bei den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke, die sie gegebenenfalls mit der Nebenkostenabrechnung an ihre Mieter oder Pächter weiterverrechnen.

Als Zweckverband des öffentlichen Rechts unterliegt der AWV dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) und erhebt für die Leistung der Abfallentsorgung eine Gebühr. Für diese Gebühr muss der AWV eine Kalkulation für einen vorab definierten Zeitraum erstellen. Das KAG sieht vor, das Gebührenhaushalte wie z.B. der Abfallgebührenhaushalt kostendeckend durch die Nutzer zu finanzieren ist. Als Zweckverband des öffentlichen Rechts darf der AWV weder Gewinne noch Verluste erzielen, sondern sämtliche Aufwendungen sind aus den Gebühreneinnahmen zu finanzieren. Erfolgen Gewinne, dann sind diese in der Folgekalkulation den Bürgern wieder gutzuschreiben. Bei Verlusten gilt aber gleichermaßen, dass diese in der Folgekalkulation auszugleichen sind.

Einflussfaktoren und größte Kostenblöcke der Abfallgebühren

Am 2. Januar war der Presse zu entnehmen, dass die Riedwerke das Jahr 2024 bei der Abfallverwertung von einem Fehlbetrag von 730.000 Euro ausgehen, nach einem Verlust von 400.000 Euro im Jahr 2023. Noch zwei weitere Jahre mit Verlusten in der Größenordnung wie 2024, und die Rücklage der Riedwerke sei aufgebraucht. Voraussichtlich 2026 müssten die Abfallgebühren für die Verwertung steigen. In welchem Umfang dies geschehe, müssten Neukalkulationen zeigen.

Würde dieses Szenario eintreten, würden die Riedwerke dem AWV höhere Kosten in Rechnung stellen, die der AWV seinerseits an die Verbraucher weiterzugeben hätte, um seinen eigenen Haushalt auszugleichen. Dies ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil die Verwertungskosten den mit Abstand größten Kostenblock bilden, gefolgt von den Einsammlungskosten. Nur ein kleiner Anteil sind Personal- und sonstige Kosten. Da die Gebühren der Riedwerke hoheitlich erhoben werden, hat der AWV auch keinen steuernden Einfluss auf deren Höhe. Trotzdem will der AWV in den kommenden Monaten das konstruktive Gespräch mit den Riedwerken suchen, um Gebührenerhöhungen für die Haushalte möglichst zu vermeiden oder zumindest abzufedern.

Ihr Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau