1. AWV Verbandsversammlung 2021
Amtliche Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsverbands Kreis Groß-Gerau
Pressemitteilung: 04/2021
Veröffentlichungsdatum: 06.05.2021
Kurzbeschreibung: 1. Verbandsversammlung 2021
Verfasser: Herr Freitag
1. AWV Verbandsversammlung 2021 am 20.05.2021
Zu der 1. AWV-Verbandsversammlung 2021 laden wir alle interessierten Bürger ein. Aufgrund der Corona Situation wird um vorherige Anmeldung gebeten.
Die Sitzung findet am Donnerstag, den 20. Mai 2021, um 09:30 Uhr, im Saal der Stadthalle Gernsheim, Georg-Schäfer-Platz 1, 64579 Gernsheim statt.
Um die Einhaltung unseres Hygienekonzeptes wird gebeten. Dieses finden Sie weiter unten.
Tagesordnung:
Punkt 1)
Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
Punkt 2)
Wahlen: a) Vorsitzender b) Stellvertrenden Vorsitzenden
Punkt 3)
Bericht der Geschäftsleitung
Punkt 4)
Beratung und Beschlussfassung
Jahresabschluss 2020 (Gast: Herr Krauß)
Punkt 5)
Beratung und Beschlussfassung
Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit Prüfbericht
Punkt 6)
Beratung und Beschlussfassung
Vertreter Verbandsversammlung Ekom21
Punkt 7)
Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau
Hygieneregeln für die AWV-Verbandsversammlung im Saal der Stadthalle Gernsheim
Persönliche Verhaltensregeln
- Zugang zur Verbandsversammlung haben nur symptomfreie Menschen
- In der gesamten Stadthalle besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), auch auf den Sitzplätzen.
- Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten.
- Auf Händeschütteln usw. ist zu verzichten.
- Gruppenbildung ist zu vermeiden.
- Einhalten der Husten- und Nießetikette.
- Auf eine ausreichende Handhygiene ist zu achten.
Kontaktnachverfolgung
- Die Nachverfolgung von Infektionsketten der Verbandsversammlungsmitglieder wird über die Anwesenheitsliste gewährleistet.
- Die Öffentlichkeit muss sich zur Nachverfolgung von Infektionsketten in Kontaktformulare, die Namen, Anschrift und Telefonnummer enthält eintragen. Die Kontaktformulare werden vom Abfallwirtschaftsverband unter Beachtung des Datenschutzes aufbewahrt.
Räumliche Gegebenheit/Sitzordnung
- Die Mitglieder nehmen die Sitzplätze in Form eines Quadrates ein, wobei jede Person einen eigenen Tisch bekommt und der Abstand von 1,5 m eingehalten wird.
- Für die Öffentlichkeit und die Presse stehen ausschließlich die Plätze auf der Galerie zur Verfügung, auch hier wird der Abstand von 1,5 m eingehalten.
- Die Räumlichkeiten sind bei Nutzung dauerhaft zu lüften (Lüftungsanlage).
- Die Verbandsmitglieder erhalten Ihre Getränke am Sitzplatz. Eine weitere Bewirtung ist nicht vorgesehen.
- Die Garderobe ist geschlossen.
Im Weiteren sind die Bestimmungen des Land Hessens und der Allgemeinverfügungen des Landkreises gültig.
gez. Joachim Freitag
Geschäftsführer