Sperrmüll richtig entsorgen

Tipps und Tricks des Abfallwirtschaftsverbands Kreis Groß-Gerau

Veröffentlichungsdatum: 21.12.2020
Kurzbeschreibung: Sperrmüll richtig entsorgen
Verfasser: Herr Freitag

Sperrmüll richtig entsorgen

Zum Sperrmüll gehören Abfälle aus Haushaltungen, die wegen Ihres Umfangs, ihres Gewichtes oder ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter oder Abfallsäcke passen. Zum Sperrmüll gehören insbesondere Hausrat- und Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Fahrräder, Koffer, Teppiche, Matratzen, Betten, Gartenmöbel (unbehandelt), usw.).

Weiterhin ist zu beachten, …

  • dass das Material ebenerdig auf öffentlich zugänglichem Gelände bereitgestellt werden muss.
  • dass die Gesamtmenge des bereitgestellten Materials nicht mehr als 4 m³ (Kubikmeter) betragen darf.
  • dass die einzelnen Gegenstände das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten dürfen.
  • dass die einzelnen Gegenstände die maximale Länge von 2m nicht überschreitet.
  • dass der Sperrmüll nicht in Tüten, Kisten oder Säcken verpackt ist.
  • dass das Sperrgut spätestens ab 6.00 Uhr am Abholtag bereitstehen muss.
  • dass nicht zum Sperrmüll zählende Gegenstände nicht mitgenommen werden – dies sind z.B. Türen und Fenster, Elektrogeräte, Laminat, Bau – und Gartenholz (behandelt) sowie alle Teile von Umbau – oder Abbrucharbeiten.
  • dass die Kriterien (Menge, Gewicht, Maße, Verzicht auf zusätzliche Umverpackungen, nicht zum Sperrmüll zählende Gegenstände) auch für die direkte Anlieferung an Samstagen bei der Firma Meinhardt gelten.

Sie haben Fragen?
Dann rufen Sie einfach unsere Sperrmüll-Hotline unter 06258 9999 219 an. Ihren Sperrmüll können Sie auch ganz einfach online unter Sperrmüllanmeldung anmelden.