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WIR SIND DABEI!
UND SIE?
Der Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau (AWV) setzt sich aktuell aus 8 Kommunen aus dem Kreisgebiet zusammen: Biebesheim am Rhein, Büttelborn, Gernsheim, Groß-Gerau (Stadtteile Dornheim und Wallerstädten), Nauheim, Riedstadt, Stockstadt am Rhein und Trebur.
Bereits im Jahre 1957 wurde unter der damaligen Bezeichnung „Müllabfuhrzweckverband (MZV)“ im Kreis Groß-Gerau eine gemeinsame Müllabfuhr ins Leben gerufen. Bis dahin gab es keine wirkliche organisierte Abfalleinsammlung in den Kommunen. Ab 1957 konnten die Kommunen mit eigenem Personal, Betriebsgelände und Fuhrpark die Einsammlung von Rest- und Sperrmüll gewährleisteten. Im Jahre 1994 veräußerte der MZV die Betriebsstätte samt Ausstattung an die Firma Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG. Zugleich erfolgte eine Übernahme der gesamten Belegschaft auf die neu gegründete Firma SUED Umwelt- und Entsorgungsdienste Südhessen GmbH. Der einstige Verbandsname hat im Anschluss an diese Neuordnung ebenfalls eine Änderung erfahren und lautet seitdem Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau, abgekürzt „AWV“.
Mit dem Blick auf ablaufende Verträge und den Wunsch vieler Bürger und Bürgerinnen nach flexibleren Gebühren plant der AWV ein neues Sammelsystem und eine einheitliche Abfallsatzung mit einheitlichen Gebühren für alle Mitgliedskommunen ab dem 1. Januar 2020.
Ziel ist es, Kosten und Gebühren stabil zu halten oder wenn möglich zu senken.
Bürger und Bürgerinnen haben ab 2020 mehr Möglichkeiten:
Alle Abfallbehälter werden mit einem Transpondersystem ausgestattet. Diese sind den Grundstücks- und Behälterdaten zugeordnet. Beim Leeren der Tonne wird diese über einen Bordcomputer am Müllfahrzeug registriert und direkt an das Abrechnungssystem weitergegeben. Das ist die Berechnungsgrundlage für den Gebührenbescheid. Die Nutzer zahlen nicht mehr pauschal für das Jahr sondern nur für jede erfolgte Leerung des Abfallbehälters und entscheiden somit weitgehend selbst über ihre Gebühren. Wird der Müll richtig getrennt, kann man Leerungen einsparen und somit die sonst fälligen Entleerungskosten vermeiden. Abgesehen von einer Grundgebühr wird nur das berechnet, was entsorgt wird.
Viele Themen – ein Ansprechpartner:
Über die Müllabfuhr an den Grundstücken hinaus bietet der AWV ab 2020 auch eine zentrale, umfassende Abfallberatung und eine Sperrmüll-Hotline an.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt der AWV mit seinen verschiedenen Gremien der behördlichen Aufsicht. Sowohl im Vorstand als auch in der Verbandsversammlung sind alle Mitgliedskommunen vertreten. Der Vorstand setzt sich aus den amtierenden Bürgermeistern zusammen. Die Verbandsversammlung besteht aus Mitgliedern der kommunalen Parlamente, die von den Kommunen für eine Wahlperiode entsandt werden.
Peter Burger
Vorstandsvorsitzender
Bürgermeister Gernsheim
Thomas Schell
Bürgermeister Biebesheim am Rhein
Thomas Raschel
Bürgermeister Stockstadt am Rhein
Marcus Kretschmann
Bürgermeister Riedstadt
Carsten Sittmann
Bürgermeister Trebur
Jan Fischer
Bürgermeister Nauheim
Andreas Rotzinger
Bürgermeister Büttelborn
Erhard Walther
Bürgermeister Groß-Gerau
Günter Müller
Verbandsvorsitzender
Biebesheim am Rhein
Josef Geiger
Gernsheim
Ulrich Selle
Stockstadt am Rhein
Dieter Satzinger
Riedstadt
Wolfgang Löw
Trebur
Walter Hermann
Nauheim
Stefan Fromm
Büttelborn
Joachim Hartmann
Groß-Gerau
Biebesheim am Rhein | Büttelborn | Gernsheim | Nauheim | Riedstadt | Stockstadt am Rhein | Trebur | Groß- Gerau (Stadtteile Dornheim und Wallerstädten)
© AWV Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau
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